Sachkundekurs – zweistündige theoretische Ausbildung durch einen Tierarzt und einen Ausbildner |
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In Bad Hall wird der Sachkundekurs am Gemeindeamt abgehalten, wo der vortragende Ausbildner unser Obmann Stv. Wolfgang Fellner ist. Sie können sich zum Kurs direkt am Gemeindeamt aber auch in unserer Ortsgruppe bei Herrn Wolfgang Fellner unter der Tel.-Nr. 0676-4954981 anmelden!
Warum ist der Sachkundekurs notwendig?
Seit 1. Juli 2003 gilt das Oö. Hundehaltegesetz, in welchem unter anderem - die Voraussetzungen der Hundehalter/innen - die Anmeldung des Hundes - die Versicherungsdeckung - Vorlegung eines SACHKUNDENACHWEISES festgelegt wurden.
Wenn jemand einen vierbeinigen, treuen Begleiter haben will, ist die Vollendung des 16. Lebensjahres notwendig und der neue Hund muss binnen einer Woche bei der Hauptwohnsitzgemeinde angemeldet werden.
Bei der Anmeldung am Hauptwohnsitzgemeindeamt sind folgende Unterlagen notwendig: 1) Chip-Nummer 2) Nachweis einer Haftpflichtversicherung über die gesetzliche Deckungssumme 3) Sachkundenachweis Für Hundehalter, die bereits mit anderen Hunden eine Begleithundeprüfung, Schutzhundeprüfung, Fährtenhundeprüfung, Agilityprüfung, Obedienceprüfung, Rettungshundeprüfung, Jagdhundeprüfung oder eine Therapiehundeprüfung abgelegt haben, entfällt die Sachkundenachweispflicht.
Gehören Sie zu jenen Personen, die bisher noch keinen Hund gehalten, oder noch nie eine Hundeausbildung absolviert haben, so müssen Sie einen allgemeinen Sachkundenachweis erbringen. Dieser erfordert eine mindest zweistündige theoretische Ausbildung durch einen Tierarzt und einen Ausbildner. Im Kurs werden die wichtigsten Kenntnisse für eine tierschutzgerechte Haltung von Hunden vermittelt, vor allem:
+ Allgemeines zur Gesundheit von Hunden + Wesen und Verhalten von Hunden + Kosten für Anschaffung und Haltung + Gesetzliche Regelungen über Hundehaltung
Falls Sie einen auffälligen - als auffällig gilt ein Hund, von dem eine größere Gefahr für Menschen und Tiere ausgeht, da er bereits durch Biss schwere Verletzungen verursacht oder Menschen wiederholt gefährdet hat oder zum Hetzen und Reißen von Wild bzw. Vieh neigt. Oder aber, wenn die Auffälligkeit aufgrund bestimmter Vorfälle von der Gemeinde mit Bescheid festgestellt wurde – Hund halten oder einen solchen übernehmen wollen, müssen Sie einen erweiterten Sachkundenachweis erbringen. Für diesen Nachweis ist erforderlich, dass eine der folgenden Ausbildungen mit diesem Hund erfolgreich absolviert wurde:
+ Begleithundeprüfung 1 + Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde + Ausbildung zum Blindenführhund |